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Denkmalimmobilie in Leipzig verkaufen: Der richtige Zeitpunkt nach Ablauf der Denkmal-AfA
Wer vor zehn oder zwölf Jahren eine sanierte Denkmalwohnung in Leipzig gekauft hat, kennt die Rechnung von damals: hohe Abschreibung, spürbare Steuerersparnis, überschaubarer Aufwand. Irgendwann läuft die Denkmal-AfA aus und die Rechnung sieht anders aus. Dann steht die Frage im Raum, ob man das Objekt behält oder abgibt. Wir begleiten in Leipzig regelmäßig Kapitalanleger in genau dieser Phase, viele davon von außerhalb. Dieser Beitrag erklärt, was steuerlich passiert, welcher Termin über fünfstellige Beträge entscheidet und warum der Zweitverkauf einer Denkmalimmobilie anders funktioniert als der Erstverkauf.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die erhöhte Abschreibung nach § 7i EStG verteilt sich auf zwölf Jahre. Danach bleibt nur die lineare AfA auf die Altbausubstanz.
- Die zehnjährige Spekulationsfrist läuft ab dem Datum des Kaufvertrags, nicht ab Übergabe oder Grundbucheintrag. Sie zählt auf den Tag.
- Verkaufen Sie innerhalb dieser zehn Jahre, erhöht die bereits genutzte Abschreibung den steuerpflichtigen Gewinn. Das kann teuer werden.
- Nach Ablauf der Frist ist der Verkaufsgewinn einkommensteuerfrei, unabhängig von der Höhe.
- Die Denkmal-AfA ist nicht übertragbar. Ihr Käufer erhält nur die normale lineare Abschreibung auf seinen Kaufpreis.
- Denkmalschutzrechtliche Pflichten gehen auf den Erwerber über. Für Baudenkmale gilt außerdem eine Ausnahme von der Energieausweispflicht.
Warum der Verkauf oft genau nach der AfA ansteht
Leipzig hat mehrere tausend eingetragene Kulturdenkmale und einen der größten Gründerzeitbestände Deutschlands. Ein großer Teil davon wurde zwischen den neunziger Jahren und heute saniert und in Wohnungseigentum aufgeteilt, oft mit steuerlicher Förderung als zentrales Verkaufsargument. Erst über das Fördergebietsgesetz, später über die Denkmal-AfA. Diese Objekte kommen jetzt in Wellen zum zweiten oder dritten Mal auf den Markt.
Der Grund ist einfach. Solange die erhöhte Abschreibung läuft, trägt sie einen erheblichen Teil der Rendite. Fällt sie weg, sinkt der Nachsteuerüberschuss deutlich, manchmal von einer komfortablen Zahl auf null oder in den negativen Bereich, wenn parallel eine Zinsbindung endet oder eine Sanierung in der Eigentümergemeinschaft aussteht. Genau dann wird aus der Steueroptimierung eine nüchterne Renditefrage.
Die drei Modelle im Überblick
| Regelung | Nutzung | Abschreibung |
|---|---|---|
| § 7i EStG | vermietetes Baudenkmal | 9 % in den Jahren 1 bis 8, danach 7 % in den Jahren 9 bis 12, zusammen 100 % der begünstigten Sanierungskosten |
| § 7h EStG | vermietet, im Sanierungsgebiet | gleiche Sätze wie § 7i, bezogen auf Maßnahmen nach städtebaulicher Vereinbarung |
| § 10f EStG | selbst genutzt | 9 % über 10 Jahre als Sonderausgaben, zusammen 90 % der begünstigten Kosten |
Wichtig ist der Unterschied zwischen Sanierungskosten und Altbausubstanz. Die erhöhte Abschreibung gilt nur für den bescheinigten Sanierungsanteil. Auf den Anteil der Altbausubstanz läuft parallel die normale lineare AfA, bei Baujahren vor 1925 mit 2,5 Prozent, danach mit 2 Prozent. Der Grund und Boden wird gar nicht abgeschrieben. Diese Aufteilung steht üblicherweise im damaligen Kaufvertrag und in der Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde. Sie brauchen beide Dokumente später wieder.
Die zehn Jahre sind die wichtigste Zahl
Bei privat gehaltenen Immobilien ist ein Verkaufsgewinn nach zehn Jahren Haltedauer einkommensteuerfrei. Innerhalb der zehn Jahre ist er voll steuerpflichtig, mit Ihrem persönlichen Steuersatz. Das gilt für jede Immobilie. Bei Denkmalobjekten kommt aber ein Effekt dazu, der die Rechnung erheblich verschärft.
Für die Gewinnermittlung werden die Anschaffungskosten um alle in Anspruch genommenen Abschreibungen gemindert, ausdrücklich auch um erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen. Wer neun Prozent pro Jahr abgeschrieben hat, hat also einen deutlich niedrigeren Restbuchwert als jemand mit zwei Prozent. Der Abstand zwischen Verkaufspreis und Buchwert ist entsprechend größer und genau dieser Abstand wird versteuert. Die Steuervorteile der Vorjahre holt der Fiskus in diesem Moment im Ergebnis wieder ein.
Rechenbeispiel aus Leipzig
Kauf einer sanierten Denkmalwohnung in Plagwitz im März 2018, Notartermin am 14. März. Kaufpreis 300.000 Euro, davon 60.000 Euro Grund und Boden, 70.000 Euro Altbausubstanz und 170.000 Euro bescheinigte Sanierungskosten nach § 7i. Kaufnebenkosten rund 16.500 Euro.
Bis Ende 2027 wurden in Anspruch genommen: etwa 134.000 Euro erhöhte Abschreibung auf den Sanierungsanteil und rund 17.500 Euro lineare AfA auf die Altbausubstanz. Zusammen also etwa 151.500 Euro.
Verkauf im Februar 2028 für 380.000 Euro, Verkaufsnebenkosten 6.000 Euro. Die Anschaffungskosten von 316.500 Euro sinken um die Abschreibungen auf 165.000 Euro. Der steuerpflichtige Gewinn liegt damit bei rund 209.000 Euro. Bei einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent ergibt das etwa 88.000 Euro Einkommensteuer, zuzüglich Solidaritätszuschlag.
Derselbe Verkauf ab dem 15. März 2028: steuerfrei. Vier Wochen Geduld sind in diesem Fall rund 88.000 Euro wert.
Das Beispiel ist vereinfacht und ersetzt keine Berechnung durch Ihren Steuerberater, aber die Größenordnung ist realistisch. Und es zeigt, worauf es beim Verkauf einer Denkmalimmobilie zuerst ankommt: auf das Datum im alten Kaufvertrag. Maßgeblich ist der Tag der notariellen Beurkundung, beim Kauf wie beim Verkauf. Nicht die Übergabe, nicht die Kaufpreiszahlung, nicht der Grundbucheintrag.
Wenn Ihre Frist in wenigen Monaten abläuft, ist das kein Grund, nichts zu tun. Vermarktung, Besichtigungen und Kaufvertragsvorbereitung brauchen ohnehin Zeit. Man kann die Vermarktung so steuern, dass der Notartermin nach dem Stichtag liegt. Das gehört zu den Punkten, die wir in einem Erstgespräch immer zuerst klären.
Wenn Sie selbst darin gewohnt haben
Für selbst genutzte Immobilien gibt es eine Ausnahme. Haben Sie das Objekt im Jahr des Verkaufs und in den beiden Kalenderjahren davor selbst bewohnt, ist der Gewinn auch innerhalb der zehn Jahre steuerfrei. Bei einer Denkmalwohnung, für die Sie § 10f genutzt haben, ist das der Regelfall, denn diese Förderung setzt Selbstnutzung voraus.
Bei § 10f gibt es außerdem keine Rückforderung für bereits genutzte Jahre. Ziehen Sie aus oder verkaufen Sie, entfallen lediglich die verbleibenden Jahre der Förderung. Der Käufer kann sie nicht übernehmen, weil er die begünstigten Aufwendungen nicht selbst getragen hat. Bei einem Erbfall sieht das anders aus, dort ist eine Fortführung nach der Rechtsprechung möglich. Was im Erbfall sonst noch zu beachten ist, haben wir in einem eigenen Beitrag zum geerbten Haus in Leipzig zusammengefasst.
Zwei Details, die gern untergehen
Erstens die Freigrenze: Bleibt der Gewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften eines Jahres unter 600 Euro, fällt keine Steuer an. Bei Immobilien spielt das praktisch keine Rolle, aber es taucht in Beratungsgesprächen regelmäßig auf.
Zweitens der gewerbliche Grundstückshandel. Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte verkauft, gilt steuerlich schnell als Händler. Dann greift die Zehnjahresfrist nicht mehr, es fällt Gewerbesteuer an und die Gewinne sind unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig. Wer ein Paket aus mehreren Denkmalwohnungen auflösen will, sollte das vorher mit dem Steuerberater durchsprechen und die Verkäufe gegebenenfalls über mehrere Jahre strecken.
Was der Käufer steuerlich bekommt, und was nicht
Hier liegt der wichtigste Unterschied zwischen Erst- und Zweitverkauf, und hier entstehen die meisten Enttäuschungen. Die erhöhte Abschreibung ist an die Person gebunden, die die Sanierungskosten getragen hat. Sie wird nicht mitverkauft. Ihr Käufer schreibt seinen Kaufpreis linear ab, also mit zwei oder zweieinhalb Prozent auf den Gebäudeanteil. Keine neun Prozent, keine Sonderabschreibung.
Das verändert die Zielgruppe komplett. Beim Ersterwerb war das Objekt ein Steuersparmodell, verkauft an Gutverdiener, häufig über Vertriebsstrukturen mit entsprechenden Innenprovisionen. Der damalige Kaufpreis enthielt regelmäßig einen Aufschlag, den der reine Sachwert nicht hergab. Beim Zweitverkauf steht das Objekt dagegen im normalen Wettbewerb und muss sich über Lage, Substanz, Mietniveau und Zustand der Eigentümergemeinschaft behaupten.
Wir sagen das Verkäufern früh und offen, auch wenn es unangenehm ist: Wenn Sie 2011 mit einem Vertriebsaufschlag gekauft haben, kann der heutige Marktwert unter Ihren damaligen Erwartungen liegen, obwohl die Leipziger Preise insgesamt kräftig gestiegen sind. Umgekehrt haben viele gut gelegene Denkmalobjekte diese Lücke längst geschlossen und liegen deutlich im Plus. Das lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern nur am konkreten Objekt. Ein realistischer Ausgangswert ist dafür die Grundlage, und den bekommen Sie über eine Immobilienbewertung.
Der positive Punkt: Das Objekt ist saniert. Käufer, die heute einen unsanierten Gründerzeitaltbau erwerben, stehen vor Baukosten, die in den letzten Jahren erheblich gestiegen sind. Eine fachgerecht sanierte Denkmalwohnung mit dokumentierter Maßnahmenhistorie ist genau deshalb interessant, nur eben für eine andere Käuferschicht als damals. Statt Steuersparern sprechen Sie heute Bestandshalter mit Renditeblick und Selbstnutzer mit Faible für Altbau an.
Was beim Verkauf einer Denkmalimmobilie anders läuft
Denkmalschutz geht auf den Käufer über
Die Eintragung in die Denkmalliste hängt am Objekt, nicht am Eigentümer. Erhaltungspflicht und Genehmigungspflicht für Veränderungen gelten für den Erwerber genauso wie für Sie. In Sachsen ist dafür das Landesamt für Denkmalpflege zuständig, bei Einzelfragen die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Leipzig. Verschweigen Sie den Denkmalstatus nicht und relativieren Sie ihn nicht. Beides führt im Zweifel zu Streit nach dem Kauf. Besser ist, die Pflichten klar zu benennen und gleichzeitig zu zeigen, was bereits erledigt ist.
Der Energieausweis
Bei Baudenkmalen entfällt die Pflicht zum Energieausweis. Das ist im Gebäudeenergiegesetz ausdrücklich geregelt und viele Verkäufer wissen es nicht. Auch die Nachrüstpflichten des GEG greifen bei Denkmalen nur eingeschränkt, wenn Substanz oder Erscheinungsbild beeinträchtigt würden. Dokumentieren Sie den Denkmalstatus in den Verkaufsunterlagen, dann erledigt sich die Frage von selbst. Bei einer aufgeteilten Wohnanlage sollten Sie trotzdem prüfen, ob für das Gesamtgebäude ein Ausweis existiert, weil Banken und Käufer ihn gern sehen wollen.
Eigentümergemeinschaft und Rücklage
Bei aufgeteilten Denkmalobjekten prüfen Käufer und Banken heute sehr genau, wie es der Gemeinschaft geht. Höhe der Erhaltungsrücklage, Protokolle der letzten drei Versammlungen, beschlossene und absehbare Maßnahmen, Zahlungsrückstände einzelner Eigentümer. Bei Objekten, deren Sanierung fünfzehn oder zwanzig Jahre zurückliegt, stehen häufig Dach, Fassade oder Haustechnik erneut an. Diese Unterlagen vollständig und früh bereitzustellen beschleunigt den Verkauf messbar und verhindert Nachverhandlungen kurz vor dem Notartermin.
Bindungen aus der Förderung
Manche Sanierungen wurden mit öffentlichen Mitteln kombiniert, etwa aus der Städtebauförderung oder über eine Modernisierungsvereinbarung im Sanierungsgebiet. Daraus können Mietobergrenzen oder Belegungsbindungen folgen, die für den Käufer preisrelevant sind. Schauen Sie in die alten Verträge und in eventuelle Vereinbarungen mit der Stadt. Falls Sie unsicher sind, fragen Sie bei der Verwaltung nach. Solche Bindungen später zu entdecken, kostet Vertrauen und Geld.
Vermietet oder frei
Eine vermietete Wohnung mit langjährigem Mietvertrag und Miete unter Marktniveau spricht Selbstnutzer kaum an, weil sie wegen der Kündigungssperrfristen nicht einziehen können. Sie verkaufen dann an Kapitalanleger, die über den Faktor rechnen. Eine leere Wohnung erreicht in Leipzig dagegen oft deutlich höhere Quadratmeterpreise. Ob es sinnvoll ist, auf einen Mieterwechsel zu warten oder direkt vermietet zu verkaufen, hängt vom Objekt und von Ihrem Zeithorizont ab. Wie sich Vermietung sonst rechnet, beschreiben wir auf unserer Seite zum Thema Immobilie vermieten in Leipzig.
Preisfindung: Wo Leipzigs Denkmalobjekte heute stehen
Denkmalgeschützte Gründerzeitbestände verteilen sich in Leipzig nicht gleichmäßig. Die Schwerpunkte liegen im Westen und Süden sowie in den gründerzeitlich geprägten Gürteln rund um das Zentrum. Zwischen diesen Lagen liegen erhebliche Preisunterschiede, und innerhalb eines Stadtteils entscheiden Straße, Geschoss, Grundriss und Sanierungsstand über spürbare Abweichungen.
- Plagwitz und Lindenau stehen für den industriellen Gründerzeitcharakter am Karl-Heine-Kanal und haben in den letzten Jahren stark aufgeholt.
- Südvorstadt und Zentrum-Süd gehören zu den teuersten Altbaulagen der Stadt, mit entsprechend stabiler Nachfrage bei Selbstnutzern.
- Gohlis punktet mit gepflegten Beständen und einer sehr kaufkräftigen Zielgruppe, besonders im Süd- und Mittelteil.
- Connewitz und Reudnitz zeigen unterschiedliche Dynamik, hier lohnt der Blick auf das einzelne Quartier besonders.
Aktuelle Preisbänder für Eigentumswohnungen, Häuser und Mieten in den einzelnen Stadtteilen finden Sie in unserer laufend gepflegten Übersicht zum Immobilienmarkt Leipzig. Für die Bewertung eines abgeschriebenen Denkmalobjekts sind neben der Lage vor allem vier Punkte entscheidend: das erzielbare Mietniveau im Vergleich zur aktuellen Miete, der Zustand der Gemeinschaftsflächen und der Technik, die Rücklagensituation und die Frage, ob die Wohnung für Selbstnutzer überhaupt erreichbar ist.
Bei ganzen Mehrfamilienhäusern gilt eine eigene Logik über den Kaufpreisfaktor. Dazu haben wir einen separaten Beitrag zum Verkauf eines Mehrfamilienhauses in Leipzig geschrieben.
Unterlagen, die Sie zusammentragen sollten
Bei Denkmalobjekten ist die Liste länger als sonst, weil zur normalen Dokumentation die denkmalrechtliche und die steuerliche Historie kommen.
- Der ursprüngliche Kaufvertrag mit Aufteilung in Grund und Boden, Altbausubstanz und Sanierungskosten
- Die Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde zu den begünstigten Maßnahmen
- Nachweis der Eintragung in die Denkmalliste
- Aktueller Grundbuchauszug, nicht älter als drei Monate
- Teilungserklärung mit Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen
- Aktueller Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Nachweis der Erhaltungsrücklage
- Beschlusssammlung der Gemeinschaft
- Wohnflächenberechnung und Grundrisse
- Baugenehmigungen und denkmalrechtliche Genehmigungen zu allen Maßnahmen
- Dokumentation der Sanierung mit Fotos, soweit vorhanden
- Bei Vermietung: Mietvertrag, Mietenaufstellung, Nebenkostenabrechnungen
- Eventuelle Förderzusagen und Modernisierungsvereinbarungen mit der Stadt
- Darlehensvertrag und Restschuldbescheinigung der Bank
- Ihre AfA-Übersicht aus den Steuererklärungen der vergangenen Jahre
Der letzte Punkt wird fast immer vergessen und ist für die Steuerplanung der wichtigste. Ohne die Summe der bereits genutzten Abschreibungen lässt sich nicht beurteilen, wie hoch ein steuerpflichtiger Gewinn im Fall eines Verkaufs vor Ablauf der Frist ausfallen würde. Wenn Sie die Unterlagen nicht mehr haben, bekommen Sie sie über Ihren Steuerberater oder das Finanzamt.
Wird der Verkauf von einer Anschlussinvestition begleitet oder soll die Wohnung innerhalb der Familie übernommen und ausbezahlt werden, klären Sie die Finanzierungsseite parallel. Wir bringen Sie dafür bei Bedarf mit unseren Partnern zusammen, mehr dazu auf unserer Seite zur Immobilienfinanzierung.
Denkmalimmobilie in Leipzig verkaufen?
Wir schauen uns Ihr Objekt an, prüfen die Fristenlage im alten Kaufvertrag und sagen Ihnen offen, was heute realistisch erzielbar ist. Auch wenn das Ergebnis lautet, dass ein Verkauf noch ein Jahr warten sollte.
Fazit
Beim Verkauf einer Denkmalimmobilie entscheidet zuerst ein Datum und dann der Markt. Holen Sie den alten Kaufvertrag heraus und schauen Sie auf den Tag der Beurkundung. Liegt er mehr als zehn Jahre zurück, ist der Gewinn steuerfrei und Sie können frei über den Zeitpunkt entscheiden. Liegt er darunter, rechnen Sie vor dem ersten Inserat gemeinsam mit Ihrem Steuerberater durch, was ein Verkauf jetzt gegenüber einem Verkauf nach Fristablauf tatsächlich kostet.
Für die Vermarktung selbst gilt: Ihr Objekt ist kein Steuersparmodell mehr, sondern eine sanierte Altbauwohnung in einer Stadt mit anhaltender Nachfrage. Genau so muss sie präsentiert werden, mit belastbaren Unterlagen, klarer Aussage zum Denkmalstatus und einem Preis, der zur Lage passt. Als Immobilienmakler in Leipzig und Chemnitz begleiten wir das seit Jahren, für Eigentümer vor Ort genauso wie für Anleger, die ihr Objekt noch nie gesehen haben. Wie ein Verkauf bei uns im Detail abläuft, lesen Sie auf der Seite Immobilie verkaufen in Leipzig.
Häufige Fragen
Muss ich die Denkmal-AfA zurückzahlen, wenn ich verkaufe?
Nein, es gibt keine direkte Rückforderung. Der Effekt tritt indirekt ein: Die genutzten Abschreibungen mindern die Anschaffungskosten bei der Gewinnermittlung. Verkaufen Sie innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist, erhöht sich dadurch der steuerpflichtige Gewinn genau um den abgeschriebenen Betrag. Nach Ablauf der Frist bleibt der Verkauf steuerfrei und die Abschreibung ist endgültig bei Ihnen geblieben.
Ab wann genau läuft die Zehnjahresfrist?
Ab dem Tag der notariellen Beurkundung Ihres Kaufvertrags, nicht ab Übergabe, Kaufpreiszahlung oder Grundbucheintrag. Sie endet zehn Jahre später auf den Tag. Für den Verkauf zählt wiederum der Tag der Beurkundung des neuen Kaufvertrags. Wer knapp dran ist, sollte den Notartermin bewusst hinter den Stichtag legen.
Kann der Käufer die Denkmal-AfA weiterführen?
Nein. Die erhöhte Abschreibung nach § 7i oder § 10f setzt voraus, dass der Steuerpflichtige die begünstigten Sanierungsaufwendungen selbst getragen hat. Ihr Käufer erhält für seinen Kaufpreis die normale lineare AfA auf den Gebäudeanteil, also 2 Prozent bei Baujahr ab 1925 und 2,5 Prozent davor. Nur im Erbfall ist eine Fortführung nach der Rechtsprechung möglich.
Ist eine Denkmalwohnung im Zweitverkauf schwerer zu verkaufen?
Nicht schwerer, aber anders. Das steuerliche Verkaufsargument fällt weg, dafür rückt die Substanz in den Vordergrund. Eine sauber sanierte Altbauwohnung in guter Leipziger Lage findet Käufer, wenn die Unterlagen vollständig sind und der Preis stimmt. Problematisch sind eher Objekte mit unterfinanzierter Rücklage, offenen Sanierungsthemen oder sehr niedrigen Altmieten.
Brauche ich einen Energieausweis für eine Denkmalimmobilie?
Für eingetragene Baudenkmale entfällt die Pflicht nach dem Gebäudeenergiegesetz. Sie sollten den Denkmalstatus in den Verkaufsunterlagen aber belegen können. Bei einer Wohnanlage lohnt es sich zu prüfen, ob für das Gesamtgebäude ohnehin ein Ausweis vorliegt, weil finanzierende Banken ihn häufig anfragen.
Was passiert, wenn ich mehrere Denkmalwohnungen gleichzeitig verkaufe?
Dann droht die Einordnung als gewerblicher Grundstückshandel. Als Richtwert gilt die sogenannte Drei-Objekt-Grenze: Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte veräußert, wird steuerlich in der Regel als Händler behandelt. Die Folge sind Gewerbesteuerpflicht und steuerpflichtige Gewinne unabhängig von der Haltedauer. Bei einem Portfolio sollten die Verkäufe deshalb zeitlich geplant werden.
Lohnt es sich, vor dem Verkauf noch zu modernisieren?
Bei Denkmalobjekten selten in großem Umfang, weil Maßnahmen genehmigungspflichtig sind und Zeit kosten. Sinnvoll sind kleine Dinge mit großer Wirkung: Malerarbeiten, Beseitigung offensichtlicher Mängel, gründliche Reinigung, professionelle Fotos. Große Eingriffe rechnen sich im Verkaufsfall meist nicht, zumal Käufer eigene Vorstellungen haben. Wir schauen uns das gern vorab mit Ihnen gemeinsam an.
Was ist mit Objekten, die noch nach dem Fördergebietsgesetz abgeschrieben wurden?
Für diese Objekte aus den neunziger Jahren ist die Spekulationsfrist längst abgelaufen, ein Verkauf ist einkommensteuerfrei. Praktisch relevant ist dort etwas anderes: Diese Häuser wurden vor rund dreißig Jahren saniert und stehen technisch häufig vor dem zweiten Zyklus. Dach, Fassade, Stränge und Heizung sind die üblichen Kandidaten. Käufer kalkulieren das ein, deshalb gehört eine offene Darstellung des Zustands zur Vorbereitung.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die steuerliche Behandlung hängt von Ihrer individuellen Situation ab, insbesondere von Kaufvertrag, Aufteilung der Anschaffungskosten, tatsächlich genutzten Abschreibungen und persönlichem Steuersatz. Lassen Sie Ihren Fall vor einer Verkaufsentscheidung von einem Steuerberater prüfen. Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch gern einen Kontakt in Leipzig.
Rechtsgrundlagen: § 7i EStG (erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen), § 7h EStG (Gebäude in Sanierungsgebieten), § 10f EStG (selbst genutzte Baudenkmale), § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte, insbesondere Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 3), § 7 Absatz 4 EStG (lineare Gebäudeabschreibung), §§ 80 und 105 GEG (Energieausweis und Baudenkmale), Sächsisches Denkmalschutzgesetz. Stand: 2026.