Immobilienwissen · Steuern beim Verkauf
Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf in Leipzig: Wann die zehn Jahre wirklich abgelaufen sind
Kaum eine Frage kommt in unseren Erstgesprächen so häufig wie diese: Muss ich beim Verkauf meiner Leipziger Immobilie Steuern zahlen? Die Antwort hängt an einer einzigen Zahl, und die steht in Ihrem alten Kaufvertrag. Zehn Jahre Haltedauer, dann ist der Gewinn steuerfrei. So weit die Regel. In der Praxis scheitert die Steuerfreiheit regelmäßig an Details, die niemand auf dem Schirm hatte: ein Notartermin vier Wochen zu früh, eine Wohnung, in der die Schwiegermutter lebte, ein abgetrenntes Gartengrundstück. Dieser Beitrag erklärt, wie die Frist tatsächlich berechnet wird, wann die Ausnahme für Selbstnutzung greift und wie hoch die Steuer in einem realistischen Leipziger Fall ausfällt.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Spekulationsfrist beträgt zehn Jahre und läuft vom Tag der notariellen Beurkundung des Kaufs bis zum Tag der Beurkundung des Verkaufs.
- Selbst genutzte Immobilien sind auch vorher steuerfrei, wenn Sie im Verkaufsjahr und in den beiden Kalenderjahren davor dort gewohnt haben.
- Bei geerbten oder geschenkten Immobilien übernehmen Sie das Anschaffungsdatum des Vorbesitzers. Die Frist ist dann meist längst abgelaufen.
- Die in Anspruch genommene Abschreibung erhöht den steuerpflichtigen Gewinn, weil sie die Anschaffungskosten mindert.
- Es gibt keinen Steuersatz für Spekulationsgewinne. Der Gewinn wird Ihrem übrigen Einkommen zugerechnet und mit Ihrem persönlichen Satz belastet.
- Die Freigrenze liegt seit 2024 bei 1.000 Euro pro Jahr. Bei Immobilien ist sie praktisch nie relevant.
Wie die Zehnjahresfrist berechnet wird
Rechtsgrundlage ist § 23 des Einkommensteuergesetzes, der private Veräußerungsgeschäfte regelt. Den Gesetzestext finden Sie beim Bundesministerium der Justiz. Der Begriff Spekulationssteuer kommt darin übrigens nicht vor, es handelt sich um ganz normale Einkommensteuer auf einen Veräußerungsgewinn.
Der Stichtag ist der Notartermin
Maßgeblich ist das Datum des obligatorischen Vertrags, also der Tag der notariellen Beurkundung. Nicht der Tag der Übergabe, nicht der Tag der Kaufpreiszahlung und auch nicht der Tag, an dem Sie ins Grundbuch eingetragen wurden. Das gilt für den Kauf genauso wie für den Verkauf.
Die Frist zählt auf den Tag. Wer am 12. Mai 2016 gekauft hat, kann ab dem 13. Mai 2026 steuerfrei verkaufen. Ein Notartermin am 6. Mai 2026 wäre sechs Tage zu früh und würde den gesamten Gewinn steuerpflichtig machen. Das ist der häufigste und teuerste Fehler, den wir sehen, und er ist vollständig vermeidbar. Holen Sie Ihren Kaufvertrag heraus, bevor Sie über einen Verkauf nachdenken, und notieren Sie sich das Datum auf der ersten Seite.
Wenn Ihre Frist in einigen Monaten endet, ist das kein Grund abzuwarten. Vermarktung, Besichtigungen und Kaufvertragsvorbereitung dauern ohnehin mehrere Wochen. Man kann den Prozess so steuern, dass die Beurkundung nach dem Stichtag liegt. Käufer akzeptieren das in der Regel ohne Weiteres, wenn es früh angesprochen wird.
Erbschaft und Schenkung: Die Frist läuft weiter
Erben und Beschenkte treten in die Rechtsstellung des Vorbesitzers ein. Sie übernehmen damit auch dessen Anschaffungsdatum. Hat Ihr Vater das Haus 1998 gekauft und Sie haben es 2025 geerbt, ist die Frist seit 2008 abgelaufen. Der Verkauf ist einkommensteuerfrei, obwohl Sie selbst erst seit wenigen Monaten Eigentümer sind. Das ist eine der wenigen steuerlichen Regelungen, über die sich Erben wirklich freuen können. Was im Erbfall sonst zu beachten ist, haben wir im Beitrag zum geerbten Haus in Leipzig zusammengefasst.
Umgekehrt gilt das auch: Hat der Erblasser kurz vor seinem Tod gekauft, läuft die Restfrist bei Ihnen weiter und ein schneller Verkauf kann steuerpflichtig sein. Bei Schenkungen innerhalb der Familie wird dieser Punkt häufig übersehen, weil alle davon ausgehen, mit der Übertragung beginne eine neue Frist. Das ist nicht der Fall.
Die Ausnahme: Selbstnutzung
Für eigengenutzte Immobilien gibt es eine Befreiung, die auch innerhalb der zehn Jahre greift. Sie ist der Grund, warum die meisten Eigenheimverkäufe in Leipzig steuerlich unproblematisch sind. Zwei Varianten kommen in Betracht.
Die Dreijahresregel
Steuerfrei ist der Verkauf, wenn Sie die Immobilie im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben. Entscheidend ist dabei das Kalenderjahr, nicht ein voller Zwölfmonatszeitraum. Wer von November 2024 bis Januar 2026 dort gewohnt hat, erfüllt die Bedingung bereits, weil die Nutzung in die Jahre 2024, 2025 und 2026 fällt. In der Praxis genügt also ein Zeitraum von etwas mehr als einem Jahr, wenn er günstig über den Jahreswechsel liegt. Alternativ ist der Verkauf steuerfrei, wenn Sie die Immobilie zwischen Anschaffung und Verkauf ausschließlich selbst bewohnt haben.
Ein häusliches Arbeitszimmer in der selbst genutzten Wohnung ist unschädlich. Wer dagegen eine Einliegerwohnung vermietet oder Teile des Hauses gewerblich nutzt, muss den Gewinn aufteilen. Der vermietete Anteil bleibt steuerpflichtig.
Vier Fälle, in denen die Befreiung kippt
Der Bundesfinanzhof legt den Begriff der eigenen Wohnzwecke eng aus. Diese vier Konstellationen tauchen in unserer Beratung regelmäßig auf und endeten jeweils mit einer Steuerpflicht, die der Eigentümer nicht erwartet hatte.
1. Die Wohnung für die Eltern oder Schwiegereltern
Wer eine Wohnung unentgeltlich an Angehörige überlässt, nutzt sie nicht selbst. Der BFH hat das mit Urteil vom 14. November 2023 für eine Wohnung bestätigt, in der die Schwiegermutter lebte (Aktenzeichen IX R 13/23). Begünstigt ist nur die Nutzung durch Sie selbst oder durch ein Kind, für das Sie Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten. Eltern, Schwiegereltern, Geschwister und volljährige Kinder ohne Kindergeldanspruch zählen nicht dazu.
2. Das abgetrennte Gartengrundstück
In Leipzig gibt es viele Grundstücke mit großzügigen Gärten, bei denen eine Teilung und ein Verkauf der hinteren Fläche naheliegt. Steuerlich ist das ein eigenes Geschäft. Der BFH hat am 26. September 2023 entschieden, dass ein unbebautes Gartengrundstück nicht bewohnt werden kann und deshalb nicht von der Befreiung erfasst ist (Aktenzeichen IX R 14/22). Dass Sie im Haus auf dem Nachbargrundstück wohnen, hilft nicht. Wer innerhalb der zehn Jahre teilt und verkauft, zahlt auf diesen Teil Steuer.
3. Der Verkauf an den Ex-Partner nach der Trennung
Zieht ein Ehepartner aus und überträgt später seinen Miteigentumsanteil am gemeinsamen Haus auf den anderen, ist das ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft. Mit Urteil vom 14. Februar 2023 (Aktenzeichen IX R 11/21) hat der BFH das auch für den Fall bestätigt, dass die Kinder weiterhin dort wohnen. Die Mitnutzung durch die Ex-Partnerin stand der Befreiung entgegen. Wer sich in einer Trennungssituation befindet, sollte den steuerlichen Zeitpunkt der Übertragung unbedingt vorher prüfen lassen.
4. Die vermietete Kapitalanlage
Der klarste Fall und gleichzeitig der häufigste in unserer Praxis. Eine durchgehend vermietete Eigentumswohnung erfüllt die Selbstnutzungsausnahme nie. Hier gibt es nur die Zehnjahresfrist, und zusätzlich wirkt die Abschreibung gewinnerhöhend. Besonders deutlich ist dieser Effekt bei Denkmalobjekten mit erhöhter Abschreibung, dazu haben wir einen eigenen Beitrag zum Verkauf einer Denkmalimmobilie nach Ablauf der AfA.
So wird der Gewinn berechnet
Der Veräußerungsgewinn ist der Verkaufspreis abzüglich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und abzüglich der Kosten, die mit dem Verkauf zusammenhängen. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die damaligen Nebenkosten: Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und eine gezahlte Maklerprovision. Spätere Modernisierungen erhöhen diesen Betrag ebenfalls, Sie sollten die Rechnungen also aufbewahren.
Auf der Abzugsseite stehen die Veräußerungskosten: Ihre Maklerprovision, Ihr Anteil an den Notarkosten, die Löschung von Grundschulden, ein Energieausweis, Vermessungskosten, Inserate und unter Umständen auch eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn Sie das Darlehen wegen des Verkaufs vorzeitig ablösen. Lassen Sie den letzten Punkt im Einzelfall prüfen, hier kommt es auf die Konstellation an.
Die Abschreibung erhöht den Gewinn
Der Punkt, der in Beratungsgesprächen am meisten überrascht: Bei vermieteten Objekten werden die Anschaffungskosten um alle in Anspruch genommenen Abschreibungen gemindert. Wer sieben Jahre lang Gebäudeabschreibung geltend gemacht hat, rechnet mit einem entsprechend niedrigeren Wert und hat damit einen höheren steuerpflichtigen Gewinn. Der Fiskus holt die Steuervorteile der Vermietungsjahre in diesem Moment im Ergebnis wieder ein. Bei Gebäuden mit Baujahr vor 1925, also bei den meisten Leipziger Gründerzeitbeständen, beträgt die lineare Abschreibung 2,5 Prozent pro Jahr, bei jüngeren Gebäuden 2 Prozent.
Rechenbeispiel: Vermietete Altbauwohnung in Reudnitz
Kauf im Juni 2019 für 180.000 Euro. Gebäudeanteil 75 Prozent, Baujahr 1905. Kaufnebenkosten damals rund 9.500 Euro, darin 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer. In Sachsen liegt dieser Satz seit 2023 bei 5,5 Prozent, für den Altfall gilt aber der damalige Wert.
Lineare Abschreibung über sieben Jahre auf den Gebäudeanteil inklusive anteiliger Nebenkosten: rund 24.900 Euro.
Verkauf im Mai 2026 für 265.000 Euro, Verkaufskosten 4.000 Euro. Die Anschaffungskosten von rund 189.500 Euro sinken durch die Abschreibung auf etwa 164.600 Euro. Der steuerpflichtige Gewinn liegt damit bei rund 96.000 Euro. Bei einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent ergibt das etwa 40.000 Euro Einkommensteuer.
Derselbe Verkauf ab Juli 2029: steuerfrei. Drei Jahre Geduld sind in diesem Fall rund 40.000 Euro wert, bei einer Wohnung, die weiterhin Miete abwirft.
Das Beispiel ist vereinfacht und ersetzt keine Berechnung durch Ihren Steuerberater. Die Größenordnung entspricht aber gut dem, was wir bei Leipziger Altbauwohnungen aus den Jahren 2017 bis 2020 regelmäßig sehen.
Wie hoch die Steuer ausfällt
Es gibt keinen eigenen Steuersatz. Der Gewinn wird Ihrem übrigen zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und nach dem normalen Tarif belastet, zuzüglich Solidaritätszuschlag, soweit dieser bei Ihnen noch anfällt, und gegebenenfalls Kirchensteuer. Das hat eine wichtige Folge: Ein großer Gewinn hebt Sie fast zwangsläufig in den Spitzensteuersatz, selbst wenn Ihr laufendes Einkommen deutlich darunter liegt. Wer sonst bei 30 Prozent Durchschnittsbelastung liegt, zahlt auf den Gewinn oft die vollen 42 Prozent.
Zwei Hebel ergeben sich daraus. Erstens: Verluste aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften lassen sich verrechnen, allerdings nur innerhalb dieser Einkunftsart. Zweitens: Für den Zeitpunkt der Besteuerung gilt der Zufluss. Wird der Kaufpreis in Raten über zwei Kalenderjahre gezahlt, verteilt sich der Gewinn entsprechend und die Progression fällt niedriger aus. Das lässt sich im Kaufvertrag gestalten, muss aber mit Käufer, Bank und Steuerberater abgestimmt werden.
Die Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr, seit 2024 erhöht von vorher 600 Euro, hat bei Immobilien keine praktische Bedeutung. Wichtig ist nur: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.
Vorsicht beim gewerblichen Grundstückshandel
Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte verkauft, wird steuerlich in der Regel als gewerblicher Grundstückshändler behandelt. Die sogenannte Drei-Objekt-Grenze ist keine starre Vorschrift, sondern eine von der Rechtsprechung entwickelte Vermutung, und sie hat erhebliche Folgen: Die Zehnjahresfrist greift dann nicht mehr, Gewinne sind unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig und es kommt Gewerbesteuer hinzu.
Praktisch relevant wird das in Leipzig bei zwei Gruppen. Erstens bei Eigentümern, die ein aufgeteiltes Mehrfamilienhaus wohnungsweise verkaufen wollen. Zweitens bei Anlegern, die mehrere Eigentumswohnungen gleichzeitig abgeben. In beiden Fällen gehört die zeitliche Streckung in die Planung. Wer über die Aufteilung eines Zinshauses nachdenkt, findet die Abwägung in unserem Beitrag zum Verkauf eines Mehrfamilienhauses in Leipzig.
Warum die Frist in Leipzig so häufig zum Thema wird
Leipzig hat zwischen etwa 2012 und 2022 eine der stärksten Preisentwicklungen aller deutschen Großstädte erlebt. Wer in dieser Phase gekauft hat, sitzt heute auf erheblichen Buchgewinnen. Genau das macht die Spekulationsfrist hier so teuer, wenn man sie verpasst. In einem Markt mit flachen Preisen wäre ein Verkauf nach acht Jahren steuerlich uninteressant, weil kaum Gewinn entsteht. In Leipzig geht es um fünfstellige, bei größeren Objekten um sechsstellige Beträge.
Hinzu kommt die Struktur der Käuferschaft. Ein großer Teil der Leipziger Eigentumswohnungen in Gründerzeitbeständen gehört Kapitalanlegern, häufig von außerhalb. Diese Objekte werden typischerweise nach sieben bis zwölf Jahren wieder verkauft, also genau im kritischen Bereich. Wer dagegen selbst in seinem Haus wohnt, ist über die Dreijahresregel fast immer auf der sicheren Seite.
Wie sich die Preise in den einzelnen Stadtteilen entwickelt haben, lesen Sie in unserer Übersicht zum Immobilienmarkt Leipzig. Die amtlichen Zahlen stellt der Gutachterausschuss der Stadt Leipzig bereit, die Bodenrichtwerte sind zusätzlich über das Open-Data-Portal der Stadt frei abrufbar. Beides sind gute Quellen, wenn Sie Ihre eigene Einschätzung mit offiziellen Daten abgleichen wollen.
- Plagwitz und Lindenau gehörten zu den Stadtteilen mit der stärksten Nachholbewegung, entsprechend hoch sind die Buchgewinne aus Käufen um 2015.
- Connewitz und Reudnitz sind klassische Anlegerlagen mit vielen aufgeteilten Altbauten.
- Südvorstadt und Zentrum-Süd liegen im oberen Preissegment, hier erreichen auch kleinere Wohnungen relevante Gewinnhöhen.
- Gohlis und Markkleeberg sind stärker von Selbstnutzern geprägt, dort ist die Dreijahresregel meist der relevantere Prüfpunkt.
Diese Unterlagen brauchen Sie
Für die steuerliche Beurteilung brauchen Sie weniger als für den Verkauf selbst, aber die folgenden Punkte sollten Sie vollständig haben, bevor Sie mit einem Steuerberater sprechen.
- Der ursprüngliche Kaufvertrag mit dem Datum der Beurkundung auf der ersten Seite
- Die damalige Grunderwerbsteuerfestsetzung und die Notarrechnung
- Eine eventuelle Maklerrechnung aus dem Ankauf
- Rechnungen über Modernisierungen und Instandsetzungen der Haltezeit
- Bei Vermietung: die Anlagen V der betroffenen Steuerjahre mit der AfA-Übersicht
- Bei Selbstnutzung: Meldebescheinigungen oder andere Nachweise der Wohndauer
- Bei Erbschaft oder Schenkung: der Kaufvertrag des Vorbesitzers
- Darlehensvertrag und Nachweis einer etwaigen Vorfälligkeitsentschädigung
- Aktueller Grundbuchauszug, nicht älter als drei Monate
- Bei einer Eigentumswohnung zusätzlich Teilungserklärung und die letzten Abrechnungen
Der Punkt mit den Anlagen V wird fast immer vergessen und ist der wichtigste. Ohne die Summe der genutzten Abschreibungen lässt sich der steuerpflichtige Gewinn nicht beziffern. Falls Sie die Unterlagen nicht mehr haben, bekommen Sie sie über Ihren Steuerberater oder auf Antrag beim Finanzamt.
Was ist Ihre Immobilie wert?
Für die steuerliche Entscheidung brauchen Sie zwei Zahlen: das Fristende und den realistisch erzielbaren Preis. Das Fristende steht im Kaufvertrag, den Preis ermitteln wir für Sie. Erst beides zusammen zeigt, ob ein Verkauf jetzt sinnvoll ist oder ob Warten die bessere Rechnung ist. Eine erste Einschätzung bekommen Sie über unsere kostenlose Immobilienbewertung. Wie der Verkauf bei uns anschließend abläuft, lesen Sie auf der Seite Immobilie verkaufen in Leipzig.
Wenn das Ergebnis lautet, dass sich das Warten lohnt, besprechen wir mit Ihnen die Zwischenzeit. Oft ist eine solide Neuvermietung für die verbleibenden Monate die beste Lösung, dazu finden Sie Hinweise auf unserer Seite zum Thema Immobilie vermieten in Leipzig. Soll dem Verkauf ein Kauf folgen, klären Sie die Finanzierung am besten parallel, mehr dazu unter Immobilienfinanzierung.
Unsicher, ob Ihre Frist abgelaufen ist?
Schicken Sie uns das Datum aus Ihrem Kaufvertrag und ein paar Angaben zum Objekt. Wir sagen Ihnen, wo Sie stehen, was heute erzielbar wäre und ob sich das Warten lohnt. Auch wenn die Antwort lautet, dass ein Verkauf noch ein Jahr Zeit haben sollte.
Fazit
Die Spekulationssteuer ist kein kompliziertes Thema, aber ein unversöhnliches. Es gibt keine Kulanz für Verkäufer, die den Stichtag um eine Woche verpassen, und keine Billigkeitsregelung für Eltern, die eine Wohnung ihrer Mutter überlassen haben. Deshalb lohnt sich der erste Blick immer in den alten Kaufvertrag und nicht in das Immobilienportal.
Liegt der Notartermin mehr als zehn Jahre zurück, können Sie frei entscheiden und der Zeitpunkt richtet sich allein nach dem Markt. Liegt er darunter, rechnen Sie vor dem ersten Inserat gemeinsam mit Ihrem Steuerberater durch, was ein Verkauf jetzt gegenüber einem Verkauf nach Fristablauf kostet. Als Immobilienmakler in Leipzig und Chemnitz begleiten wir beides und sagen offen, wenn Warten die bessere Entscheidung ist. Ein Verkauf, der 40.000 Euro Steuer auslöst, nur weil niemand auf das Datum geschaut hat, ist niemandem gedient.
Häufige Fragen zur Spekulationssteuer in Leipzig
Wann genau beginnt und endet die Zehnjahresfrist?
Sie beginnt am Tag der notariellen Beurkundung Ihres Kaufvertrags und endet zehn Jahre später auf den Tag. Für den Verkauf zählt wiederum der Tag der Beurkundung, nicht die Übergabe oder die Kaufpreiszahlung. Wer am 12. Mai 2016 gekauft hat, kann ab dem 13. Mai 2026 steuerfrei verkaufen.
Muss ich beim Verkauf meines selbst genutzten Hauses Spekulationssteuer zahlen?
In der Regel nicht. Haben Sie im Jahr des Verkaufs und in den beiden Kalenderjahren davor dort gewohnt, ist der Gewinn steuerfrei, unabhängig von der Haltedauer. Ein häusliches Arbeitszimmer ist unschädlich. Eine vermietete Einliegerwohnung führt dagegen zu einer anteiligen Steuerpflicht.
Wie hoch ist die Spekulationssteuer?
Es gibt keinen festen Satz. Der Gewinn wird Ihrem übrigen Einkommen zugerechnet und mit Ihrem persönlichen Steuersatz belastet, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Weil ein Immobiliengewinn meist groß ist, landet er in der Praxis fast immer im Spitzensteuersatz von 42 Prozent, bei sehr hohen Beträgen bei 45 Prozent.
Gilt die Frist auch bei einer geerbten Immobilie?
Ja, aber sie wird vom Erblasser übernommen. Hat der Verstorbene die Immobilie vor mehr als zehn Jahren erworben, ist Ihr Verkauf einkommensteuerfrei, selbst wenn Sie erst seit wenigen Monaten Eigentümer sind. Nur bei einem kurz vor dem Tod erfolgten Erwerb läuft eine Restfrist weiter.
Kann ich die Spekulationssteuer legal vermeiden?
Die wirksamsten Wege sind einfach: den Notartermin hinter das Fristende legen, die Selbstnutzungsausnahme nutzen oder bei Ratenzahlung den Gewinn über zwei Kalenderjahre verteilen. Außerdem sollten Sie alle abzugsfähigen Kosten vollständig ansetzen, von der damaligen Grunderwerbsteuer bis zur heutigen Maklerprovision. Konstruktionen wie eine Übertragung an Angehörige kurz vor dem Verkauf funktionieren dagegen nicht, weil die Frist mitwandert.
Was passiert, wenn ich eine Wohnung an meine Eltern überlassen habe?
Die unentgeltliche Überlassung an Eltern oder Schwiegereltern gilt nicht als Nutzung zu eigenen Wohnzwecken. Der Bundesfinanzhof hat das 2023 bestätigt. Begünstigt ist nur die Nutzung durch Sie selbst oder durch ein Kind, für das Sie Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten. Ein Verkauf innerhalb der zehn Jahre ist in diesem Fall steuerpflichtig.
Ich will nur einen Teil meines Gartens verkaufen. Ist das steuerfrei?
Nur wenn die Zehnjahresfrist abgelaufen ist. Die Befreiung für Selbstnutzung greift bei einem abgetrennten, unbebauten Gartengrundstück nicht, weil es nicht bewohnt werden kann. Das hat der Bundesfinanzhof 2023 ausdrücklich entschieden, obwohl die Eigentümer auf dem benachbarten Teil des ursprünglichen Grundstücks wohnten.
Was ist, wenn ich mehrere Wohnungen verkaufen möchte?
Dann droht die Einordnung als gewerblicher Grundstückshandel. Als Richtwert gilt die Drei-Objekt-Grenze: Bei mehr als drei Verkäufen innerhalb von fünf Jahren wird regelmäßig ein Gewerbebetrieb angenommen. Die Folge sind Gewerbesteuerpflicht und steuerpflichtige Gewinne unabhängig von der Haltedauer. Bei einem Portfolio sollten die Verkäufe deshalb zeitlich gestreckt werden.
Muss ich den Verkauf in der Steuererklärung angeben, wenn er steuerfrei ist?
Bei einem nach Ablauf der zehn Jahre steuerfreien Verkauf ist keine Angabe in der Anlage SO erforderlich. Das Finanzamt erfährt vom Verkauf aber ohnehin, weil der Notar jede Beurkundung meldet. Bei einem Verkauf innerhalb der Frist oder in Grenzfällen sollten Sie den Vorgang erklären und die Steuerfreiheit begründen, statt auf eine Rückfrage zu warten.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die Beurteilung hängt von Ihrer individuellen Situation ab, insbesondere von Kaufvertrag, Nutzungshistorie, genutzten Abschreibungen und persönlichem Steuersatz. Lassen Sie Ihren Fall vor einer Verkaufsentscheidung von einem Steuerberater prüfen. Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch gern einen Kontakt in Leipzig.
Rechtsgrundlagen und Quellen: § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte), § 7 Absatz 4 EStG (Gebäudeabschreibung), § 32a EStG (Einkommensteuertarif); BFH vom 14.11.2023, IX R 13/23 (Überlassung an Angehörige); BFH vom 26.09.2023, IX R 14/22 (abgetrenntes Gartengrundstück); BFH vom 14.02.2023, IX R 11/21 (Übertragung an den Ex-Ehegatten); Grundstücksmarktbericht und Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses der Stadt Leipzig. Stand: 2026.